Kompetent vermieten

Sie sind Eigentümer und möchten Ihre Immobilie vermieten? Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Beate Protze Immobilien. Vereinbaren Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin.Silvia HillertImmobilienberaterinAnrufen Schreiben
Zählen Sie auf unsere Expertise
Bei der Vermietung Ihrer Immobilie ist es wichtig zu wissen, wer Ihre Zielgruppe ist. Das finden wir gemeinsam heraus – und sprechen dann genau diese potenziellen Interessenten an. Wir kennen die Wünsche der Mieter und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Wohnung aufwerten und dadurch gewinnbringender vermieten können.
Wir als Profis ...
- ermitteln einen angemessenen Mietpreis
- erstellen ein aussagekräftiges Exposé
- vermarkten Ihre Immobilie zielgruppenspezifisch
- führen Besichtigungen durch
- fordern alle Mietunterlagen ein
- prüfen die Bonität der potenziellen Mieter
- beraten Sie zur Gestaltung des Mietvertrages (Mindestmietzeit, Anpassung der Miete, …)
- erstellen den Mietvertrag nach Ihren Wünschen
- organisieren die Unterzeichnung des Mietvertrages
- übergeben die Wohnung an den neuen Mieter (Übergabeprotokoll)
UNSER KNOW-HOW FÜR IHREN ERFOLG
Lesen Sie hier, worauf es bei der Vermietung ankommt

Mietpreiseinschätzung

Mietpreiseinschätzung
Bei der Überlegung einer möglichen Vermietung einer Immobilie ist der Mietpreis von großer Bedeutung. Vor dem Kauf sollten Sie sich daher bereits Gedanken darüber machen, ob sich die Immobilie rentiert. Eine grobe Einschätzung über die üblichen Mieten am Markt können Sie durch den Vergleich ähnlicher Immobilien einholen. Die tatsächlichen Mietkonditionen Ihrer Immobilie können Sie anhand des Mietspiegels feststellen. Hierbei spielt eine mögliche Mietpreisbremse eine wichtige Rolle, da in diesem Fall der von Ihnen festgelegte Mietpreis maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ohne Mietpreisbremse sind bis zu 20 % möglich. Kriterien wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung (Balkon, Keller, Stellplätze, Küche) werden bei der Bewertung Ihrer Immobilie herangezogen und ermöglichen eine Einschätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Vermietung bedeutet jedoch auch eine langfristige Bindung, insbesondere bei einem unbefristeten Mietvertrag. Daher ist es wichtig zu bedenken, dass eine Vermietung zunächst eine Wertminderung bedeutet, da potenzielle Käufer bei einem späteren Verkauf möglicherweise durch die Übernahme der Mieter abgeschreckt werden könnten.

Vertrag

Vertrag
Als Vermieter haben Sie beim Mietvertrag verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können zwischen einem klassischen unbefristeten Mietvertrag, einem befristeten Mietvertrag oder speziellen Vereinbarungen wie der Indexmiete oder der Staffelmiete wählen. Allerdings birgt ein Mietvertrag auch gewisse Risiken, denn nicht jedes Mietverhältnis verläuft reibungslos. Es kann zu Mietausfällen oder Problemen mit Mietnomaden kommen, und die Frage der Haftung bei entstandenen Schäden muss ebenfalls geklärt werden. Ein nicht rechtssicher ausgestalteter Mietvertrag kann in solchen Fällen zu Problemen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte führen und Sie auf den Kosten sitzen lassen. Deshalb sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen und den Mietvertrag für Ihre Mietwohnung im Vorfeld prüfen lassen.

Sonderfälle Vermietung

Sonderfälle Vermietung
Die Indexmiete ist an die allgemeinen Lebenshaltungskosten gekoppelt und wird jährlich auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst. Ausnahmen gibt es bei Modernisierungen und Mietnebenkosten. Die schriftliche Vereinbarung ist notwendig und die Berechnung erfolgt durch den neuen Indexstand geteilt durch den alten Indexstand, multipliziert mit 100 und abzüglich 100 Prozent. Die Indexmiete kann für Vermieter in Gebieten mit Mietpreisbremse lukrativ sein, da die Regelung umgangen werden kann. Eine Staffelmiete erhöht die Miete zu bestimmten Zeitpunkten des Mietverhältnisses, jedoch nicht außerhalb der Vereinbarung. Die ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht um mehr als 10 % überschritten werden. Ein Vorteil der Staffelmiete ist die unkomplizierte Mieterhöhung, aber mögliche Mieter könnten abgeschreckt werden. Bevorzugt sollten beide Mietvertragsarten von einem Experten geprüft werden, um eventuelle rechtliche Probleme zu vermeiden.