Erfolgreich vermieten
Als erfahrener und kompetenter Partner stehen wir Ihnen bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien zur Seite und übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben, die im Zuge des Vermietungsprozesses anfallen. Dazu gehören u.a. die Beratung zu erzielbaren Marktmieten, die Zusammenstellung der Unterlagen, die Durchführung von Besichtigungen und die Begleitung bei Verhandlungen zu Mietkonditionen sowie zum Mietvertrag. Wir bieten unseren Kunden damit ein Rundum-Sorglos-Paket und umfassenden Service für die Vermietung von Gewerbeimmobilien in und um Dresden.Vereinbaren Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin.Charlotte MaiGeschäftsführerinAnrufen Schreiben
Vermietung mit Beate Protze Immobilien
Durch unsere 30-jährige Erfahrung und unsere spezialisierten Makler sind wir in der Lage, schnell und zuverlässig die passenden Mieter für Ihre Gewerbeimmobilie zu finden. Profitieren Sie von unserer professionellen Expertise und kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen und ein persönliches Beratungsgespräch.
Nutzen Sie unsere Unterstützung, weil wir
- seit 2010 Marktführer im Bereich Vermietung von Büros und Praxen in Dresden sind
- über ein umfangreiches und aktuelles Mieter- und Vermieternetzwerk verfügen
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TIPPS ZUR VERMIETUNG VON GEWERBEIMMOBILIEN
Immobilienvermietung richtig gemacht
Die Vermietung einer Gewerbeimmobilie kann sehr anspruchsvoll sein. Denn nicht nur die Lage und Ausstattung entscheiden über die realisierbaren Mietkonditionen. Es gilt bei der gewerblichen Vermietung einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel: Zu welchem Preis biete ich meine Gewerbeimmobilie an? Welche mietvertraglichen Abweichungen gibt es im Vergleich zur Wohnraumvermietung? In welchem Umfang sind Umbaumaßnahmen erlaubt?
Im Folgenden finden Sie einige Tipps
Mietpreiseinschätzung
Mietpreiseinschätzung
Die Lage einer Gewerbeimmobilie spielt zweifellos eine entscheidende Rolle bei der Preisfindung. Dabei sind jedoch auch andere Faktoren zu berücksichtigen, die die Mietpreisgestaltung beeinflussen können. Während für bestimmte Städte und Regionen Referenzwerte und Durchschnittsmieten existieren, sind Gewerbeimmobilien oft sehr unterschiedlich in Größe, Ausstattung und Lage. Daher sollte ein Vergleich mit anderen Immobilien nur mit Vorsicht erfolgen. In der Regel haben Vermieter von Gewerbeimmobilien mehr Spielraum bei der Preisgestaltung als bei Wohnimmobilien, da es keine staatlichen Regulationen gibt. Dies gibt Vermietern die Möglichkeit, einen marktgerechten Preis für ihre Immobilie zu erzielen und auch höhere Mieten zu verlangen, wenn die Immobilie besondere Merkmale und Ausstattungen aufweist oder eine exzellente Lage besitzt. Wir können Ihnen helfen, den optimalen Mietpreis für Ihre Immobilie zu ermitteln und potenzielle Mieter anzusprechen.
Mietvertrag
Mietvertrag
Im Bereich der Gewerbevermietung werden Mietverträge oft befristet abgeschlossen. Im Gegensatz zu Wohnimmobilien gibt es keine gesetzlichen Vorgaben und somit besteht eine größere Freiheit bei der Vertragsgestaltung. So kann z.B. bei Gewerbeimmobilien während der Vertragslaufzeit kein Eigenbedarf angemeldet werden, da der Mieter seine Geschäftsräume für gewöhnlich für unternehmerische Zwecke nutzt und keine Privatperson ist. Allerdings kann der Mietvertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe vorzeitig gekündigt werden. Ein Beispiel für einen solchen wichtigen Grund wäre ein Zahlungsrückstand des Mieters. Generell ist es bei Gewerbeimmobilien empfehlenswert, dass der Mietvertrag von einem erfahrenen Makler oder Anwalt erstellt wird, um alle relevanten Klauseln und Bestimmungen aufzunehmen. So können sowohl Mieter als auch Vermieter geschützt werden und mögliche Streitigkeiten im Voraus vermieden werden.
Umbaumaßnahmen
Umbaumaßnahmen
Nimmt der Mieter beispielsweise bauliche Veränderungen vor, um die Immobilie besser an seine Bedürfnisse anzupassen oder soll eine Bürofläche zukünftig als Praxis oder Schulungsfläche genutzt werden wird ggf. eine Nutzungsänderung notwendig. Die Stadt oder Gemeinde, in der sich die Gewerbeimmobilie befindet, hat oft spezifische Regelungen, die in der Baunutzungsverordnung festgelegt sind. Diese Regeln können die Art der Nutzung und auch Änderungen an der Immobilie betreffen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die örtlichen Bauvorschriften und -genehmigungen zu informieren. Im Hinblick auf Umbaumaßnahmen ist es auch wichtig, dass die Vertragsparteien die notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen einholen, bevor sie bauliche Veränderungen vornehmen und bevor der Mietvertrag abgeschlossen ist. Ist der Mietvertrag einmal abgeschlossen, sind Forderungen des Mieters meist nur auf eigene Kosten realisierbar. Es ist empfehlenswert, diese Anforderungen im Mietvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festzuhalten. Die Höhe und Verteilung der Kosten für die Genehmigung und die Umbaumaßnahmen, sowie die Verteilung der Verantwortlichkeiten sollten im Mietvertrag enthalten sein.