dieses Objekt haben wir für Sie gefunden:

Oase der Ruhe und Entspannung

Sackgasse (1)
Sackgasse (2)
Blick nach Norden (1)
Blick nach Norden (2)
Blick nach Norden (3)
Blick nach Norden (4)
Blick nach Nordwesten
Blick nach Westen (1)
Blick nach Westen (2)
Blick nach Westen (3)
Blick nach Westen (4)
Obere Terrasse
Untere Terrasse (1)
Untere Terrasse (2)
Treppe als öffentlicher Weg
Frisch gerodet (1)
Frisch gerodet (2)
Auf Wiedersehn!
 
 

Eckdaten

Objekt-ID:
BPI 8809
Objektart:
Grundstücke
Lage:
01326 Dresden (Rochwitz)
Grundstücksfläche:
ca. 1.295 m²
Kaufpreis:
75.000,00 €
Käuferprovision:
5,95 % (inkl. MwSt.)
25 50 75 100 125 150 175 200 225

Objekt

"Schon im alten Rom war Langsamkeit ein Statussymbol, nur Sklaven hatten es eilig", sagen Menschen, die ihr Leben entschleunigen wollen. Für das Entschleunigen gibt es viele Mittel und Wege, einer davon ist das Anschaffen eines Gartens. Der Grund: Ganz nach Lust und Laune kann man hier entscheiden, ob man Entspannung und Ausgeglichenheit lieber durch Stille und Zurückgezogenheit oder aber durch kreative Beschäftigung erlangen will. Hier kann man an frischer Luft ebenso ein Buch lesen wie Gartenarbeit verrichten. Gartenarbeit ist eine der schönsten Freizeitbeschäftigungen, denn wenn sich der Garten in voller und duftender Pracht zeigt, ist dies nicht nur ein Erlebnis für die Sinne, sondern löst eine tiefgreifende innere Befriedigung aus. Insofern ist ganz klar: Ein Garten kann zu einer selbst erschaffenen Oase der Ruhe und Entspannung werden.

"Kann werden"? Nutzen Sie Ihre Chance!

Lage

Unser Objekt befindet sich im Nordosten der Sächsischen Landeshauptstadt, etwa in der Mitte zwischen den Stadtteilen Loschwitz und Bühlau, speziell am Nordwesthang des Loschwitzbaches, durch dessen Tal die Grundstraße verläuft.

Ausstattung

Das Grundstück grenzt im Nordosten und Südosten (jenseits der Straße) an Wohnbebauung, die Medien liegen in der Straße an.

Vorgeschichte:

1974 bestätigte der Rat des Bezirkes Dresden, dass es sich bei unserem Objekt um Bauland handelt.

Die aktuelle Flurkarte weist den oberen Teil des Grundstücks als Wohnbaufläche aus, im aktuellen Grundbuchauszug ist er mit Wirtschaftsart "Gebäude- und Freifläche" bezeichnet.

2018 wollte die Eigentümerseite das Flurstück seiner Bestimmung zuführen und die Lücke zwischen der vorhandenen Bebauung und dem angrenzenden öffentlichen Weg mit einem Einfamilienhaus bebauen. Der Antrag wurde 2019 abgelehnt, weil sich das Objekt im Außenbereich befindet und der geforderte Abstand von 30 m zum Wald auf dem Nachbargrundstück unterschritten wird. Dabei handelt es sich jedoch gar nicht um Wald, sondern um Wildwuchs - in der Flurkarte ist für dieses Flurstück dementsprechend "Landwirtschaftsfläche" ausgewiesen. Zudem besteht keine Baumsturzgefahr, denn stürzende Bäume folgen bekanntlich der Erdanziehungskraft, fallen also in Hanglagen den Berg hinab und nicht zur Seite. Seit 2020 sieht der Flächennutzungplan der Stadt Dresden forstwirtschaftliche Nutzung vor.

Nach unseren Informationen ist es jedoch nicht völlig ausgeschlossen, hier eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus zu erhalten, wenn man es 30 m vom "Wald" entfernt am Nordostrand des Grundstücks errichtet. Der Nachbar würde einer Grenzbebauung zustimmen. Details zum Errichten von Gartenhäusern finden Sie z.B. unter https://gartenzone.de/gartenhaus/baugenehmigung/sachsen/.

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5,95 % (inkl. MwSt.)

Anbieter

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