Ehemalige Fabrikantenvilla mit großem Grundstück in Glauchau (Denkmal)
Eckdaten
Objekt
Die Villa Martinistraße 1 wurde 1887 für Carl Wilhelm Strauß im Stil der Neorenaissance errichtet. Strauß war seinerzeit Stadtrat und Fabrikant von Manufakturwaren. In den Jahren darauf wechselte es noch mehrfach seine Eigentümer bis es zu DDR-Zeiten in Staatsbesitz fiel und als Wohnheim für ausländische Arbeitskräfte genutzt wurde. Dazu wurde die Villa im Jahr 1970 um einen eingeschossigen Anbau erweitert. Nach der Wende wurde die Villa an den heutigen Eigentümer verkauft, der die Tradition des Wohnheims bis heute weiterführt. Nur wohnen heute hier keine Arbeitskräfte mehr, sondern ausländische Sprachstudenten.Mit Verkauf der Villa wird das Objekt frei von Bewohnern und kann einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Villen in der Nachbarschaft werden vorrangig zum Wohnen genutzt. Sowohl als Mietwohnungen wie auch als selbstgenutzte. Aber auch gewerblich genutzte Villen mit Kanzleien und Büros sind mehrfach zu finden. Eine sehr gelungene Variante mit Wohnungen steht beispielsweise gleich nebenan.
Die Villa steht selbstverständlich unter Denkmalschutz.
Lage
Die Große Kreisstadt Glauchau liegt im Erzgebirgsvorland bzw. im sächsischen Burgen- und Heideland zwischen den westsächsischen Städten Chemnitz (ca. 30 km) und Zwickau (ca.15 km) im landschaftlich reizvollen Tal der Zwickauer Mulde. Sie ist durch viel innerstädtisches Grün geprägt. Zahlreiche Parkanlagen prägen das Bild der einstigen Gartenstadt.Glauchau hat etwa 26.000 Einwohner. Zahlreiche Kultureinrichtungen bieten den Glauchauern und ihren Gästen vielfältige Angebote.
Die Stadt ist über die Bundesautobahn A4 verkehrsseitig hervorragend angebunden.
Durch die Entwicklung des Oberzentrums Zwickau, als Wiege des sächsischen Automobilbaus, war die Entwicklung Glauchaus von einer Textilstadt zu einem zukunftsträchtigen Standort als Automobilzulieferer möglich.
Ausstattung
- alte Parkettböden- Stiltüren mit zum Teil erhaltenen Glaseinsätzen
- Teile des alten Wintergartens
- neue Dacheindeckung in 2019
- neue Heizungstechnik in 2021
- großer Keller
Energieeinsparverordnung
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.Provision
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