Für Forstwirte, Architekten, Rechtsanwälte, Prominente und Optimisten ...
Eckdaten
Objekt
Unsere Headline "Für Forstwirte, Architekten, Rechtsanwälte, Prominente und Optimisten ..." macht Sie neugierig?Gern klären wir Sie auf:
Forstwirte können das Objekt sofort betreiben. Die Qualität des Bodens ist gut, vor vielen Jahren war hier eine kleine Gärtnerei. Was fehlt, sind allerdings große Bäume, denn der obere Teil war bisher ein Garten und der untere wurde erst neu aufgeforstet.
Architekten und Rechtsanwälte kennen § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) und finden vielleicht Lösungen. Die Einzelfallprüfung von Anfragen hinsichtlich privilegiertem Bauen erfolgt (auch ohne Bauvoranfrage) durch die Abt. Stadtplanung Stadtgebiet im Geschäftsbereich Stadtentwicklung/Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden.
Prominente werden eine Bitte auf Einordnung als Baugrundstück an die Landeshauptstadt Dresden richten. Dieser Bitte wird sich die Stadtverwaltung womöglich ohnehin nicht dauerhaft entziehen können, denn Wohnbauflächen werden in Dresden immer stärker nachgefragt und eines Tages wird man sowieso eher dem Schließen innerstädtischer Baulücken zustimmen als dem Bebauen von Feldern und Wiesen am Stadtrand. Dass es sich hier um eine Baulücke handelt, kann jeder in der Flurkarte (Bestandteil unseres Exposés) erkennen.
Optimisten haben Geduld und warten auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes ...
Lage
Unser Objekt befindet sich im Nordosten der Sächsischen Landeshauptstadt, etwa in der Mitte zwischen den Stadtteilen Loschwitz und Bühlau, speziell am Nordwesthang des Loschwitzbaches, durch dessen Tal die Grundstraße verläuft.Ausstattung
Das Grundstück grenzt im Nordosten und Südosten (jenseits der Straße) an Wohnbebauung, die Medien liegen in der Straße an.Vorgeschichte:
1974 bestätigte der Rat des Bezirkes Dresden, dass es sich bei unserem Objekt um Bauland handelt.
Die aktuelle Flurkarte weist den oberen Teil des Grundstücks als Wohnbaufläche aus, im aktuellen Grundbuchauszug ist er mit Wirtschaftsart "Gebäude- und Freifläche" bezeichnet.
2018 wollte die Eigentümerseite das Flurstück seiner Bestimmung zuführen und die Lücke zwischen der vorhandenen Bebauung und dem angrenzenden öffentlichen Weg mit einem Einfamilienhaus bebauen. Der Antrag wurde 2019 abgelehnt, weil sich das Objekt im Außenbereich befindet und der geforderte Abstand von 30 m zum Wald auf dem Nachbargrundstück unterschritten wird. Dabei handelt es sich jedoch gar nicht um Wald, sondern um Wildwuchs - in der Flurkarte ist für dieses Flurstück dementsprechend "Landwirtschaftsfläche" ausgewiesen. Zudem besteht keine Baumsturzgefahr, denn stürzende Bäume folgen bekanntlich der Erdanziehungskraft, fallen also in Hanglagen den Berg hinab und nicht zur Seite.
Allerdings: Der Flächennutzungplan der Stadt Dresden von 2020 sieht inzwischen sowohl für unser Objekt als auch für die benachbarte landwirtschaftliche Fläche forstwirtschaftliche Nutzung vor.
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